HOAI 2009 im Kostenmodul

Die Verordnung des Bundes über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen ist in der Neufassung von 2009 verabschiedet und nun verbindlich. Kostenberechnung nach AKS + RAB-Ing. sowie die Ermittlung der anrechenbaren Kosten und des Honorars sind an die 6. Novelle angepasst.

 

Das vollständig überarbeitete Dialoglayout führt Sie bequem durch die Kostenberechnung, die Ermittlung der anrechenbaren Kosten und die Honorarermittlung.

Formgerechte Druckvorlagen und die direkte Nutzung von Massen führen zu Arbeitserleichterung und Zeitersparnis in der Kostenberechnung.

Für die Protokollierung der anrechenbaren Kosten stehen Ihnen die Formblätter der HVA F-STB-ING zur Verfügung.

Der Eingabedialog "Honorarermittlung nach ING2" ist an die neuen Anforderungen der HOAI und an das neue Formblatt angepasst. Mit dem formgerechten Ausdruck nach den Vorgaben der BASt haben Sie eine sichere Grundlage für den Abschluss Ihres Ingenieurvertrages. Bereits begonnene Aufträge lassen sich nach den bisher gültigen Vorschriften abrechnen.

Eine Demo-Version der Kostenmodule steht Ihnen im <link download>Bereich Download zur Verfügung.

Weitere Infos zu den Kostenmodulen finden Sie hier auf der Website.

Hauptsächlich europarechtliche Bedenken führten zur Novellierung der HOAI, die in 2009 in Kraft getreten ist. Sie bringt eine Reihe Änderungen und Neuerungen bei der Honorarermittlung von Ingenieurleistungen mit sich. So werden z.B. die HOAI-Tafelwerte um 10% angehoben, andererseits entfallen etwa für Vermessungsleistungen verbindliche Stundensätze.

Relevante Neuerungen / Änderungen der HOAI 2009 im Überblick

  • Die seit 1996 unveränderten HOAI-Tafelwerte werden um 10 Prozent erhöht
  • Neue Aufteilung der HOAI 2009 in einen verbindlichen Teil und in einen Anhang
  • Mit dem Baukostenberechnungsmodell werden die Honorare von den tatsächlichen Baukos-ten abgekoppelt; außerdem kann die Honorargrundlage auch durch eine so genannte "Baukostenvereinbarung" festgelegt werden.
  • Kostenermittlung nach DIN 276: bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten wird die DIN 276 in der Fassung vom Dezember 2008 zugrunde gelegt
  • Die verbindlichen Stundensätze für Zeithonorare entfallen; Honorare für Zeitleistungen werden frei vereinbar
  • Staatliche Preisvorgaben soll es künftig nur noch für "Planungsleistungen" geben. Die Honorare für "Beratungs- und Gutachterleistungen" (bisher Teile X bis XIII: HOAI, Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik, Bauvermessung...) werden frei vereinbar
  • Ein Bonus-Malus-System soll Anreize zum kostengünstigen und qualitätsbewussten Planen und Bauen schaffen
  • Für Leistungen im Bestand lässt sich ein Umbauzuschlag bis zu 80% vereinbaren
  • Konzeption als "Inländer-HOAI": Die Begrenzung des Anwendungsbereichs auf Leistungen von Planungsbüros mit Sitz im Inland soll die HOAI europafest machen

Von der bisherigen Honorarordnung wurden übernommen:

  • Die HOAI-Leistungsphasen 1-9, 1-6 und 1-5
  • Die derzeitigen Honorartafel-Endwerte
  • Die Regelungen zur Fälligkeit der Schlusszahlung und zum Anspruch auf Abschlagszahlungen (ohne besondere Vereinbarung)